Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (SCHAD GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schad-karosserieundlack.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

SCHAD GmbH
Friedberger Straße 79
61118 Bad Vilbel

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Die Überschriftenstruktur ist auf allen geprüften Seiten fehlerhaft. Auf der Startseite und auf /unfallhilfe stehen H2- und H3-Überschriften vor der H1; auf /unfallhilfe sind zudem die Telefonnummer und der Zusatz "auch an Sonn- und Feiertagen" als H4 ausgezeichnet. Auf /technologien springt die Hierarchie von H1 direkt auf H4 und H5. Der Seite /kontakt fehlt eine H1 vollständig, sie beginnt mit H3.
  • Mehrere Bilder haben keinen Alternativtext, darunter das Garantie-Siegel auf der Startseite, sämtliche Themenbilder auf /technologien sowie die Infografik zum 360°-Unfall-Service auf /unfallhilfe, die Informationen ausschließlich grafisch vermittelt.
  • Der Linkzweck ist bei den "Mehr erfahren"-Links nicht erkennbar: Auf der Startseite und auf /unfallhilfe tragen mehrere Links denselben Text, führen aber zu unterschiedlichen Zielen. Screen-Reader-Nutzer können nicht unterscheiden, wohin ein Link führt.
  • Die Bilder im Kundenstimmen-Slider auf der Startseite tragen den nicht aussagekräftigen Alternativtext "Slide".
  • Beim Kontaktformular auf /kontakt fehlen die autocomplete-Attribute; die Pflichtfeld-Kennzeichnung ist doppelt vorhanden ("(*) *") und wird von Screen-Readern entsprechend doppelt ausgegeben.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Da bis Ende des Jahres 2026 ein kompletter Relaunch der Websites geplant ist, stehen die geschätzten Kosten für eine Überarbeitung der aktuellen Website in keinem Verhältnis zu den voraussichtlichen Vorteilen für Menschen mit Behinderungen.

Evaluationsmethode

Die Evaluation erfolgte in Anlehnung an den BIK BITV- / WCAG-Test (Web) und wurde von Carsten Peters durchgeführt. Geprüft wurden die Startseite sowie die Seiten /unfallhilfe, /technologien und /kontakt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2026 überprüft.